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Kommentar zur Asylrechtsverschärfung Oktober 2015

Am 15. Oktober 2015 wurde im Bundestag, einen Tag später im Bundesrat mit eindeutigen Mehrheiten eine Änderung des Asylgesetzes – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz – beschlossen. 

Einige wenige grüne Abgeordnete haben im Bundestag gegen das Gesetzespaket gestimmt. In ihrer Erklärung heißt es:

„Der vorliegende Gesetzentwurf enthält notwendige finanzielle Zusagen des Bundes, der sich künftig dauerhaft, strukturell und dynamisch an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme beteiligt und darüber hinaus weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. (...) Dem stehen die härtesten Asylrechtsverschärfungen seit 20 Jahren gegenüber. Diese Verschärfungen lehnen wir ab. Wir wollen sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht durch Beschluss dem Bundesrat zur Annahme vorlegen. Wir hatten auf ihren Inhalt im parlamentarischen Verfahren keinerlei Einfluss. Die Verantwortung für diese zum Teil verfassungs- und europarechtswidrigen Verschärfungen des Flüchtlingsrechts trägt allein die Koalitionsmehrheit, die sie zum Preis für die dringend notwendige Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme erklärt hat.“

Im Bundesrat enthielten sich lediglich die grün-regierten Länder Bremen, Niedersachsen und Thüringen. Brandenburg (rot/rot) enthielt sich ebenfalls. Die Koalitionsverträge in den einzelnen Ländern sehen vor, sich bei fehlendem Konsens zwischen den Regierungsparteien der Stimme zu enthalten. Auch Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat für das Gesetzespaket gestimmt. Die Grüne Landtagsfraktion äußert Kritik am Entwurf, bestätigt aber ihr Votum.

Allerdings existiert ein Beschluss des kleinen Parteitags der Grünen in Rheinland-Pfalz vom 12. September 2015, in dem sich einstimmig gegen weitere sichere Herkunftsstaaten, längeren Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen und gegen Residenzpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen (um nur einige Beispiele zu nennen) ausgesprochen wird (den vollständigen Antrag finden Sie hier). Auf Bundebene finden sich ähnliche Beschlüsse. Die Partei wendet sich damit sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene gegen Beschlüsse der Parteibasis. Dies kann nicht mit einer veränderten Ausgangslage begründet werden in Anbetracht der wenigen Tage die zwischen dem Beschluss und dem Abstimmungsverhalten stehen.

Auch viele NGOs und Initiativen im Bereich der Flüchtlingspolitik und Flüchtlingshilfe beschreiben diese neue Gesetzesänderung als die schlimmste Verschärfung und Verschlechterung seit Jahrzehnten für die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen. 

Bundesinnenminister de Maizière hingegen äußert sich zu dem Ergebnis der Bundestags- und Bundesratsabstimmung so:

"Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat heute mit breiter Mehrheit dem großen Gesetzgebungspaket zur Flüchtlingskrise [...] zugestimmt hat. Das ist in der Sache gut, und das ist für die Einigkeit der Demokraten in unserem Lande gut. (...) Das ist ein guter Tag für den Umgang mit der Flüchtlingskrise, ein guter Tag für die Demokratie."

Mit dem Gesetz werden das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Baugesetzbuch und weitere Vorschriften geändert. 

Hier die wichtigsten Punkte, die sich durch das Gesetzespaket ändern:

  • Sichere Herkunftsländer:

Neben den als sicher geltenden Staaten der europäischen Union wurden 2014 Bosnien-Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsländer deklariert. Nun kommen zu dieser Liste noch Albanien, Kosovo und Montenegro hinzu. Dies soll die Asylverfahren beschleunigen, da die Anträge in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ gelten.

 In dem Gesetzestext § 29a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) heißt es dazu

„(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.“

Dies ist von den Betroffenen jedoch sehr schwer nachzuweisen, obwohl bekannt ist, dass in diesen Ländern zum Beispiel Roma, Lesben, Schwule oder Journalist*innen diskriminiert und bedroht werden.

De facto wird mit dieser Regelung das Prinzip der Einzelfallüberprüfung in Asylverfahren untergraben. Asylrecht ist ein Individualrecht. Auch ist fraglich wie der nach wie vor laufende Bundeswehreinsatz im Kosovo mit der Einstufung als sicheres Herkunftsland einhergehen kann.

  • Längerer Verbleib in der Erstaufnahme:

Asylverfahren sollen zukünftig bereits während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung beendet werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt von dort abgeschoben werden. Die Maximaldauer für den Aufenthalt soll dafür von drei auf sechs Monate heraufgesetzt werden, für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Ende des Verfahrens.

Schon jetzt fehlen Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Winter naht und die Unterbringung in Zelten wird zunehmend gesundheitsgefährdender. Wie ist das mit längerem Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen vereinbar? Abgesehen davon ist die Unterbringung in der Erstaufnahme mit vielen Menschen auf engstem Raum für kaum jemanden lange zu ertragen. Diese Unterbringungssituation schürt Konflikte und sollte nur eine kurze Zwischenlösung sein, bis die Asylsuchenden in Wohnungen oder andere Unterkünfte ziehen können. 

  • Arbeitsverbote:

Mit dem längeren Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen geht de facto auch ein Arbeitsverbot einher, da der Arbeitsmarktzugang erst erlaubt ist, wenn man nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wurde erst vor einem Jahr erleichtert. Dies war ein Teil von Winfried Kretschmanns Deal, dass Asylbewerber_innen bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen.

  • Baustandards:

Beim Bau von Flüchtlingsunterkünften werden zukünftig Abweichungen und Erleichterungen bzgl. der Vorschriften zum Einsatz erneuerbarer Energien oder beim Wärmeschutz in den Baugenehmigungen erlaubt sein. Dies soll einen schnelleren Bau ermöglichen um mehr und günstigere Unterbringungsmöglichkeiten in möglichst kurzer Zeit zu errichten.

  • Sozialleistungen:

CDU/CSU werden nicht müde zu behaupten, dass Sozialleistungen ein Anreiz zur Flucht darstellen. Sie haben deshalb im aktuellen Asylpaket durchgesetzt, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig wieder vorrangig Sachleistungen statt Bargeld ausgegeben werden. Auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften kann dies so gehandhabt werden.

Diese Handhabung der Sachleistungen wurde gerade erst im 2014 beschlossenen Asylkompromiss abgeschafft und als Geldleistung an die Geflüchteten ausgezahlt. Dies war der Preis, den u.a. die Grünen mit Winfried Kretschmann erhielten, dafür dass er im Gegenzug den sicheren Herkunftsstaaten zustimmte. Diese Verbesserung wird jetzt wieder zurückgenommen. Für die Unterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen bedeutet das zusätzliche Bürokratie und damit zusätzlichen Aufwand. Damit ist weder den Mitarbeitenden noch den Flüchtlingen geholfen. 

  • Leistungskürzungen:

Erstmals werden außerdem finanzielle Sanktionen festgeschrieben, wenn ausgewiesene Ausländer bleiben. Wer nicht ausreist oder sich weigert an der eigenen Ausreise mitzuwirken (z.B. durch Beantragung eines Passes im Herkunftsland), bekommt nur noch das „physische Existenzminimum“, also 219 Euro.

  • Gesundheitskarte:

Die Einführung der Gesundheitskarte, die Flüchtlingen einen Arztbesuch ohne vorherige Bürokratie ermöglicht, bleibt auch weiterhin den einzelnen Ländern überlassen. Flüchtlinge haben in Deutschland nach wie vor nur Anspruch auf Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen. Flüchtlingsverbände hatten besonders in diesem Punkt auf Verbesserungen und eine bundesweite Regelung gehofft.

  • Integration:

Integrations- und Sprachkurse sollen ausgebaut werden. Darauf warten Vereine und Verbände schon lange, da die bestehenden Kurse stark frequentiert sind. Flüchtlinge sollen auch Zugang zu den Kursen bekommen. Bislang war ihnen das verwährt. Auch die berufsbezogenen Deutschkurse sollen ausgeweitet werden. Zudem sollen sich Jobcenter frühzeitig um die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bemühen. Allerdings will der Bund die Integrationskurse und andere Angebote nur für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive öffnen. Einen Anspruch auf Teilnahme haben sie nicht, sondern ihnen wird bloß nachrangiger Zugang eingeräumt. Die Kurse sind aber jetzt schon überfüllt.

Die hohen Anforderungen an die Kursleitenden und die Verwaltung von solchen Kursen bringen schon jetzt das Problem mit sich, dass gar nicht genug Personal vorhanden ist. Es ist also fraglich wie diese Angebotsausweitung bei immer bürokratischeren Förderrichtlinien verwirklicht werden können. Sprachkurse und Alltagsbetreuungen dürfen nicht hauptsächlich zu den Aufgaben der Ehrenamtlichen gehören. 

  • Legale Zuwanderung:

Es sollen mehr legale Wege zur Arbeitsmigration geschaffen werden. Einreisen darf, wer bereits vor Einreise einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zu geltenden tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann. Die Voraussetzung, dass in den letzten zwei Jahren von den Betroffenen kein Asylantrag gestellt worden ist, schließt allerdings viele Menschen aus dem Balkan sofort wieder aus. Ein Wechsel aus einem Asylverfahren ist damit auch unmöglich.

  • Mehr Geld an Länder und Kommunen

Einher mit dem neuen Asylgesetzt geht aber auch eine Zusage des Bundes den Ländern und Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Dafür muss jedoch erst ein veränderter Haushalt beschlossen werden. Ob das durch geht? Oder kommt vorher doch noch jemand auf die Idee, dass das bei der angespannten Haushaltslage nicht möglich ist? Zuzutrauen wäre es der Großen Koalition, nach all den zurückgenommenen Verbesserungen und Versprechen.

 

Fazit

Im Sommer erlebten wir eine große Welle der Solidarität mit Geflüchteten und noch immer bemühen sich zahlreiche ehrenamtliche Helfer_innen die Versäumnisse der bisherigen Asylpolitik zu kompensieren. Leider nimmt aber auch die gesellschaftliche und politische Stimmungsmache gegen Geflüchtete wieder zu. Insbesondere AfD und Pegida erreichen damit wieder erhöhten Zulauf. Und auch Teile der CDU und CSU  unterstützen dieses Klima mit populistischen Äußerungen.

Welche Auswirkungen solche gesellschaftlichen Stimmungen auf Politik haben können, erlebten wir im Dezember 1992 bei der ersten Asylgesetzverschärfung. Nach den Progromen in Rostock Lichtenhagen, Solingen und Mölln beschloss die damalige Bundesregierung, dass nur noch „wirklich politisch verfolgte
- so die Formulierung des BAMF – Asylrecht haben. Damit wurde das Grundrecht auf Asyl stark ausgehöhlt. Die Grünen stimmten damals dagegen. Die SPD stimmte für die Grundgesetzänderung und in Folge dessen weiteren Gesetzesänderungen. Im Austausch dafür, dass ihr bereits damals ein Einwanderungsgesetz in Aussicht gestellt wurde. Dieses wurde bis heute nicht verwirklicht.

Gut 20 Jahre später geht der Prozess der Einschränkung des Asylrechts weiter. Im Bundesrat werden (diesmal mit Unterstützung von Grünen) Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt. Auch dies geschieht im Austausch für das Versprechen die Residenzpflicht und Sachleistungen abzuschaffen sowie den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete zu erleichtern.

2015 - nur ein Jahr später - haben diese Kompromisse keinen Bestand mehr. Alle reden von einer „Flüchtlingskrise“ und tun so als sei diese nicht lange abzusehen gewesen. Durch die europäischen Dublin-Abkommen waren bislang vor allem die EU-Staaten an den Außengrenzen Europas mit Flüchtlingen konfrontiert. Deutschland weigerte sich lange dafür Verantwortung zu übernehmen. Ein Blick nach Griechenland, Italien, Malta hätte jedoch gereicht um zu sehen, wie viele Menschen in Europa einen sicheren Aufenthaltsort suchen.

Jetzt wird den Bundesländern und Kommunen mehr Geld zugesichert. Allerdings nur im Austausch dafür, dass weitere Beschränkungen für Geflüchtete vorgenommen werden. Diese Beschränkungen bedient genau die Ressentiments (rechts-)populistischer Akteure. Die angeblich als Fluchtanreiz dienenden Sozialleistungen werden durch Sachleistungen oder Gutscheine ersetzt. Der Arbeitsmarktzugang wird erschwert um keine Konkurrenz zu schaffen und Asylsuchende sollen möglichst schnell wieder abgeschoben werden.

 

Heinrich Böll hat 1984 folgendes Werk verfasst, was heute aktueller den je erscheint:

Die ungehaltene Rede vor dem Deutschen Bundestag (Auszug) 


Herr Präsident, meine Damen und Herren,

wenn ich Sie bitte oder gar auffordere, hin und wieder ins Grundgesetz hineinzuschauen, dann sollten Sie das - bitte! - nicht als Zumutung empfinden. Unterm Arm tragen läßt sich dieses schmale Heft übrigens nicht: Es rutscht einem weg, so klein ist es (ich hab's ausprobiert!, wirklich!), es paßt in jede Tasche, auch in Damenhandtaschen nimmt es kaum mehr Platz ein als ein volles Scheck-, ein kleines Gebetbuch oder ein Make-up-Etui; leichtes Gepäck und doch schwerwiegend, entscheidend für viele von uns, auch für Ausländer und Asylbewerber, die unter uns leben.

Dieses kleine Heft, das Grundgesetz, ist nicht nur leserlich, es ist sogar verständlich, es stehen vielversprechende Sätze darin. Ich finde, es wäre nicht zuviel verlangt, jeden Abgeordneten zu verpflichten, mindestens einmal wöchentlich - möglichst laut vor sich hin - das Grundgesetz zu lesen; es sollte doch Ihrer aller Stundenbuch, Ihr Brevier sein, es könnten auch gemeinsame Lesungen abgehalten werden, Vorlesen vor der versammelten Fraktion, mit anschließender Meditation, Diskussion, Interpretation.

Wirklich, das Grundgesetz regt die Phantasie an, und es sind besonders die lapidaren Formulierungen, die - läßt man sie in sich hineinsinken - wahre Explosionen hervorrufen können. Zum Beispiel: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1). Berufen Sie nicht gleich einen Anthropologenkongreß ein, gründen Sie auch nicht eine anthropologische Untersuchungskommission. Lassen Sie einfach das Wort ‚Mensch’ in sich hineinsinken. Es bedarf keiner tieferen anthropologischen Erkenntnisse, um festzustellen, daß zum Beispiel Türken ‚auch’ Menschen sind, sogar Chinesen, Malaien, Indios und Afghanen; die Tatsache, daß alle Menschen Menschen sind, wird Ihnen ohnehin jeder Anthropologe bestätigen. Es bedarf dann keiner besonders tiefgreifenden Meditation, um herauszufinden, sozusagen auf dem Grund Ihrer Seele auf die Erkenntnis zu stoßen, daß sogar Kommunisten Menschen sind, ganz gleich, ob sie berechtigter- oder unberechtigterweise so bezeichnet werden.

Vergessen Sie auch nicht, daß die Menschlichkeit des Menschen sich in Unmenschlichkeit ausdrücken kann. Nur der Mensch kann ein Unmensch sein, nur er kann kriminell werden. Die Löwin, die die Gazelle reißt, ist kein Untier, sie ist nicht kriminell, mag ihr blutiges Tun Sie auch veranlassen, die Hände vors Gesicht zu nehmen oder sich "schaudernd abzuwenden".

(...)

Und der anfangs zitierte Satz aus dem Grundgesetz, sozusagen der Grundsatz unserer Republik, lautet nicht: Die Würde des deutschen Menschen oder die Würde des untadeligen Menschen ist unantastbar. Achten Sie darauf, und vielleicht schauen Sie sich daraufhin einmal an, wie würdig, menschenwürdig Asylanten, Terroristen, Ausländer untergebracht und behandelt werden.

Bedenkenswert ist auch der Zustand einer immer größer werdenden Gruppe deutscher Menschen, die sich verrückterweise - als wär's ihre Schuld! - unwürdig oder würdelos vorkommen: die Arbeitslosen und ihre Familien.

Machen Sie ihnen klar, daß es nicht menschenunwürdig ist, ohne Arbeit zu sein. Es ist schwer, es ist hart - menschenunwürdig ist es nicht, schuldhaft schon gar nicht. (…)

Sollte ich, von der Würde des Menschen sprechend, noch hinzufügen müssen, daß natürlich auch Frauen Menschen sind?

Und noch etwas: Auch Kinder sind Menschen, deutsche Kinder, Türkenkinder, Asylantenkinder - auch sie alle haben ihre Würde, die unantastbar ist.“

 

 

Quellen:

http://www.migazin.de/2015/09/30/die-wichtigsten-punkte-im-asylpaket/

http://www.volkerbeck.de/wp-content/uploads/2015/10/151015_PE_Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.pdf

https://kleinerparteitag-rlp.antragsgruen.de/kleinerparteitag-rlp/antrag/2848/pdf

http://www.gruene-fraktion-rlp.de/themen-3014559/fluechtlings-asylpolitik-3014559/perspektiven-bieten-statt-immer-neue-ideen-fuer-abschottungsmassnahmen-3014559.html

 

Autorin: Alrun Schleiff