Mit einem jährlichen Projekthaushalt von insgesamt ca 70.000 € sind die Möglichkeiten der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz recht klein. Projekte führen wir deshalb hauptsächlich in Kooperation mit unseren Mitgliedsinitiativen durch. Dennoch sind wir auch offen für Projekte mit anderen Institutionen oder Initiativen und freuen uns auf Anfragen, die thematisch zu unserer Arbeit passen.
Falls Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen können, melden Sie sich bei: schroeder@boell-rlp.de
Für Kooperationen gibt es einige Anforderungen, die beachtet werden müssen:
- Die Heinrich Böll Stiftung RLP (hbs RLP) kann nicht fördern, sondern geht mit rheinland-pfälzischen Bildungsträgern, Vereinen und Initiativen für Projekte in Rheinland-Pfalz zu zeitlich und inhaltlich abgegrenzten Maßnahmen der politischen Bildung Kooperationen ein. Die hbs RLP und die Kooperationspartner*innen sind gemeinsame Veranstalter/Herausgeber des Projektes. Projekte sind Seminare, Tagungen, Workshops und Abendveranstaltungen.
- Die hbs RLP muss sich gleichberechtigt an der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligen können. Laufende oder bereits abgeschlossene Projekte können daher grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
- Grundsätzlich sind Kooperationen nur möglich bei Projekten, deren Inhalte als politische Bildung definiert und die zeitlich begrenzt sind, in Rheinland-Pfalz stattfinden und deren Zielgruppe in der Regel und überwiegend mindestens 16 Jahre alt sind.
- Die hbs RLP gehört der grünen politischen Grundströmung an, unsere Mittel dürfen aber weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwendet werden. Kooperationen mit Parteien oder Parteigliederungen sowie Parlamentsfraktionen sind deshalb ausgeschlossen.
- Von Kooperationen ausgeschlossen sind ferner Maßnahmen, die der Vorbereitung von oder Aufrufen zu politischen Aktionen dienen (z.B. Demonstrationen).
- Zur politischen Bildung gehören weiterhin keine Maßnahmen, die einem überwiegend persönlichen Nutzen dienen (z.B. berufliche {Weiter-}Bildungen, Sprachkurse, Existenzgründungsseminare, Selbsterfahrungs- und Therapieangebote).
- Für Abrechnung und Sachbericht müssen bei Kooperationen die Formulare der hbs RLP benutzt werden. Diese stellt die hbs RLP zur Verfügung.
- Nach Veranstaltungsende muss die Abrechnung inkl. Sachbericht innerhalb von 4 Wochen bei der hbs RLP eingereicht sein. Bei Veranstaltungen im 4. Quartal nach Absprache ggf. auch früher.